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Vorjahresvergleich

    Fahrtenabzeichen für Erwachsene 2012

Angelehnt an die Bestimmungen des DRV erhalten Ruderinnen und Ruderer das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag.

2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für

 

Alter 

Jahrgang 

Ges.  Ruderleistung 

Wanderruderfahrten 

Ruderer  

19-30  

1993-82

1000

200

 

31-60

1981-52

800 

160 

 

ab 61  

1951 

600 

120 

Ruderinnen 

19-30  

1993-82  

800 

160  

 

31-60  

1981-52  

700 

140 

 

ab 61  

1951

600 

120 

für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen 

 

 


 

500

100

 

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.

Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel

(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze)/Zahl der Teilnehmer

zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.

Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.

In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.

3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen.

4. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist durch das (elektronische) Fahrtenbuch nachzuweisen.

5. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich zu bestätigen.

 

Jugendfahrtenabzeichen

Jungen und Mädchen, Juniorinnen und Junioren erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:

1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1994 - 2004.

2. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2012 folgende Kilometerleistungen:

bulleta) Jahrgang 2002 - 2004  200 km
bulletb) Jahrgang 2000 - 2001  300 km
bulletc) Jahrgang 1998 - 1999  400 km
bulletd) Jahrgang 1996 - 1997  700 km
bullete) Jahrgang 1994 – 1995  800 km

In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein. In den Gruppen a) und b) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und Mädchen‑Regatten ersetzt werden.

3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen.

Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstempelung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.

4. Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden.

Die erworbenen Jugendfahrtenabzeichen zählen bei der Berechnung des Fahrtenabzeichens in Gold für Fahrtenabzeichen für Erwachsene mit.

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Stand: 01.01.12